SCHEIDUNGSANWALT WIENER NEUSTADT
Mag. Julia Karall ist Ihre Expertin für Scheidungsrecht

Manchmal lässt sich die Ehe nicht mehr retten, die Scheidung ist unausweichlich. Man hat sich mit dem Ehepartner ohne Verschulden auseinandergelebt, es gibt unüberbrückbare Differenzen, das Zusammenleben funktioniert nicht mehr wie früher.

Besonders belastend kann es sein, wenn Kinder im Spiel sind oder das Vermögen aufgeteilt werden muss.

Als Scheidungsanwältin in Wiener Neustadt nehme ich mich Ihrer Anliegen und Probleme an. Transparenz und Individualität stehen dabei für mich im Vordergrund. Ich suche nach einer transparenten Lösung, passend zu Ihrem ganz individuellen Problem.

Mag. Julia Karall

Scheidungen müssen nicht in einem Rosenkrieg enden

Nicht selten wünschen sich beide Ehepartner, das Scheidungsverfahren möglichst rasch über die Bühne zu bringen. Kein Wunder, handelt es sich doch um eine äußerst belastende Situation.

Die Folgen: Leider führt dies oftmals dazu, dass ein Vergleich zu hohen Ungunsten für eine der Parteien ausfällt – etwa, wenn Vermögen aufgeteilt wird oder Unterhaltsansprüche geklärt werden.

Die Interessen des einen Ehegatten bleiben dann zugunsten des anderen oft auf der Strecke.

Als Expertin für Scheidungsrecht möchte ich Sie vor diesen Scheidungsfolgen bewahren. Gerne unterstütze ich Sie in dieser emotionalen Situation, sowohl in beratender Form als auch in der Vertretung im Scheidungsverfahren vor Gericht.

Übersicht der Scheidungsarten in Österreich

Es gibt verschiedene Scheidungsarten in Österreich, die im Ehegesetz (EheG) definiert werden. Auf einen Scheidungsanwalt sollten Sie in keinem Fall verzichten.

I.Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG)

Die Scheidung kann laut Scheidungsrecht im EheG beantragt werden, wenn der andere die Ehe durch eine schwere Verfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung der entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

II.Scheidung aus anderen Gründen (§ 50 – § 55 EheG)

Ist die Ehe aus anderen Gründen zerrüttet und eine Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten, kann auch ohne Angabe einer konkreten Eheverfehlung geschieden werden.

Leben die Ehepartner seit drei Jahren getrennt, kann aufgrund der unheilbaren Zerrüttung die Scheidung beantragt werden.

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Partner seit mindestens einem halben Jahr getrennt leben. Der Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung wird im Einvernehmen beantragt.

Auf die Möglichkeit der Hilfe durch Rechtsanwälte sollte trotzdem niemals verzichtet werden, etwa um den Unterhalt oder die Vermögensaufteilung zu regeln. Sind minderjährige Kinder vorhanden, müssen sich beide Elternteile zwingend über die Folgen der Scheidung durch Rechtsanwälte beraten lassen.

Das vollständige EheG können Sie unter diesem Link nachlesen.

Was Sie von mir als Scheidungsanwältin erwarten können

Eine faire Vereinbarung!

Scheidungsanwälte zu konsultieren, kann die finanziellen Ressourcen belasten. Ich kläre Sie vorab in meiner Kanzlei in Wiener Neustadt über alle zu erwartenden Kosten auf, damit es ​für Sie keine böse Überraschung gibt.

Laufende Informationen zu Ihrem Anliegen!

Ich informiere Sie laufend über den aktuellen Stand der Dinge. Somit bleiben Sie während des Verfahrens stets im Bilde!

Eine Zusammenarbeit auf Vertrauensbasis!

Ihr Vertrauen ist mir wichtig, und dieses Vertrauen möchte ich mir als Ihr Scheidungsanwalt ehrlich verdienen. Ich verspreche Ihnen, dass ich mich persönlich um jede Frage und jedes Anliegen kümmere.

Sie haben noch Fragen oder brauchen Hilfe? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer Kanzlei in Wiener Neustadt. Mein Team und ich freuen uns schon sehr darauf, Sie kennenzulernen.